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Erklärung Begriff Casus belli:[]

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Als Casus Belli (von lateinisch casus belli ‚Kriegsfall‘ [aus casus ‚Fall‘, hier im Sinne von Vorfall, Zwischenfall und bellum ‚Krieg‘, Plural Casus Belli mit langem u]) wird eine Handlung bezeichnet, die (in einer meist schon angespannten Situation) unmittelbar einen Krieg auslöst. Der Casus Belli beschreibt also nicht die Menge der Umstände, die zu einem Krieg führt, sondern meist nur den letzten, auslösenden Faktor. Ist der Casus Belli als Angriffshandlung im Sinne des Völkerrechts zu verstehen, entsteht daraus das Recht, einen Krieg in Selbstverteidigung zu führen. Daraus ergibt sich das Problem, im jeweiligen Fall das Vorliegen einer Angriffssituation prüfen zu müssen.

Begriffsklärung Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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