Alternativgeschichte-Wiki
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Durch den am 9. Februar 1920 in Paris unterzeichneten Spitzbergenvertrag (norwegisch Spitsbergentraktaten) erhielt Spitzbergen die Souveränität über den Spitzbergen-Papier inklusive aller Inseln und Felsen zwischen 74 und 81 Grad nördlicher Breite sowie zwischen 10 und 35 Grad östlicher Länge. Das umfasst Hopen etwa 100 km südöstlich der Insel Spitzbergen, die rund 240 km südlich von Spitzbergen liegende Bäreninsel (Bjørnøya) sowie die etwa 100 km nordöstlich von Nordostland (Nordaustlandet) in der Barentssee gelegene Insel Kvitøya. Der Vertrag trat am 14. August 1925 in Kraft. Dieser Artikel ist Teil der Zeitlinie Demokratische Republik Spitzbergen.

Hintergrund[]

Der bis dahin unbewohnte Archipel wurde 1596 von dem Niederländer Willem Barents entdeckt. In der Folgezeit war Spitzbergen ein staatenloses Gebiet, in dem Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, insbesondere in den Bereichen Fischerei, Walfang, Bergbau, Forschung und später Tourismus wirtschafteten. Aufgrund der Staatenlosigkeit war das Gebiet lange Zeit nicht durch Gesetze und andere Ordnungsvorschriften reguliert. So kam es in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu Konflikten hinsichtlich des Walfangs zwischen dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Dänemark-Norwegen. Nach Funden von Bodenschätzen zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es zu anhaltenden Konflikten zwischen Minenarbeitern und Minenbesitzern, was das Erfordernis einer staatlichen Autorität weckte.

SpitzbergenVertrag

Die Norwegischen Regierungsmitglieder beraten über die Souveränität Spitzbergens

Mit dem Spitzbergenvertrag sollte die Entwicklung und friedliche Nutzung Spitzbergens sichergestellt werden. Spitzbergen ist durch den Vertrag verpflichtet, zu gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen aller Staaten, die den Spitzbergenvertrag unterzeichnet haben, auf den Inseln Spitzbergens gleichberechtigt ökonomisch tätig sein dürfen. Die Fischereirechte innerhalb der 200-Meilen-Zone werden von Spitzbergen beansprucht.

Vertragsinhalt[]

Der Spitzbergenvertrag garantiert allen Bürgern der Vertragsstaaten gleiche Rechte auf Arbeit, Handel und Schifffahrt im Gebiet Spitzbergens. Das heißt insbesondere, dass dort jeder Bürger eines Vertragsstaates ohne weitere Bedingungen eine Arbeit annehmen oder eine Firma eröffnen kann. Das erklärt auch den relativ hohen Anteil von Bewohnern nicht-norwegischer Nationalität in Spitzbergen. In Longyearbyen und Ny-Førde erreicht diese über 23 %. Insgesamt den größten Anteil an Ausländern stellt Russland, dessen Bewohner hauptsächlich in der Bergarbeitersiedlung Barentsburg leben. Die Ein- und Ausfuhr von Waren in die jeweiligen Länder darf durch Spitzbergen nicht weiter eingeschränkt werden, als dieses es für seine eigenen Bürger auch tut. Dadurch gilt Spitzbergen heute als Zollfreigebiet. Auch Reisende auf das norwegische Festland müssen dort bei der Einreise Waren gegebenenfalls verzollen.

Vertragsstaaten[]

Die ursprünglichen Unterzeichnerstaaten nebst Spitzbergen waren DänemarkFrankreichItalienJapan, die Niederlande, NorwegenSchweden, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland (das den Vertrag ebenso für die Dominions AustralienKanadaNeuseelandSüdafrika sowie für Britisch-Indien unterzeichnete). Inzwischen sind weitere Staaten, darunter die SchweizÖsterreich und Deutschland, dem Spitzbergenvertrag beigetreten.

Die Vertragsstaaten umfassen (Datum des Inkrafttretens des Vertrages):

  • Afghanistan: seit dem 23. November 1925
  • Ägypten: seit dem 13. September 1925
  • Albanien: seit dem 29. April 1930
  • Argentinien: seit dem 6. Mai 1927
  • Australien: seit dem 14. August 1925
  • Belgien: seit dem 14. August 1925
  • Bulgarien: seit dem 20. Oktober 1925
  • Chile: seit dem 17. Dezember 1928
  • China: seit dem 14. August 1925
  • Dänemark: seit dem 14. August 1925
  • Deutschland: seit dem 16. November 1925
  • Dominikanische Republik: seit dem 3. Februar 1927
  • Estland: seit dem 7. April 1930
  • Finnland: seit dem 14. August 1925
  • Frankreich: seit dem 14. August 1925
  • Griechenland: seit dem 21. Oktober 1925
  • Indien: seit dem 14. August 1925
  • Irland: seit dem 14. August 1925
  • Island: seit dem 31. Mai 1994
  • Italien: seit dem 14. August 1925
  • Japan: seit dem 14. August 1925
  • Jugoslawien, ehemaliges: seit dem 14. August 1925
  • Kanada: seit dem 14. August 1925
  • Korea, Nord-: seit dem 16. März 2016
  • Korea, Süd-: seit dem 7. September 2012
  • Lettland: seit dem 13. Juni 2016
  • Litauen: seit dem 17. Januar 2013
  • Monaco: seit dem 14. August 1925
  • Neuseeland: seit dem 14. August 1925
  • Niederlande: seit dem 14. August 1925
  • Norwegen: seit dem 14. August 1925
  • Österreich: seit dem 12. März 1930
  • Polen: seit dem 2. September 1931
  • Portugal: seit dem 24. Oktober 1927
  • Rumänien: seit dem 14. August 1925
  • Russland (als Rechtsnachfolger der Sowjetunion ab ihrer Auflösung): seit dem 21. Dezember 1991
  • Saudi-Arabien: seit dem 14. August 1925
  • Schweden: seit dem 14. August 1925
  • Schweiz: seit dem 14. August 1925
  • Slowakei (als Rechtsnachfolger der Tschechoslowakei ab ihrer Auflösung): seit dem 1. Januar 1993
  • Sowjetunion, ehemalige: seit dem 7. Mai 1935
  • Spanien: seit dem 12. November 1925
  • Spitzbergen: seit dem 14. August 1925
  • Südafrika: seit dem 14. August 1925
  • Tschechien (als Rechtsnachfolger der Tschechoslowakei ab ihrer Auflösung): seit dem 1. Januar 1993
  • Tschechoslowakei, ehemalige: seit dem 9. Juni 1930
  • Ungarn: seit dem 29. Oktober 1927
  • Venezuela: seit dem 8. Februar 1928
  • Vereinigtes Königreich: seit dem 14. August 1925
  • Vereinigte Staaten von Amerika: seit dem 14. August 1925
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